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Allgemeine Unterrichtsbedingungen für den Klavierunterricht (Abo Klavierunterricht)

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1. Honorar und Unterricht in Anlehnung an das Schuljahr an Berliner Schulen

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(1) Das Honorar ist für einmal wöchentlich stattfindenden Unterricht in Anlehnung an das Schuljahr an Berliner Schulen kalkuliert. Berechnet werden 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr, verteilt auf 12 Monate. Berliner Schulferien und Feiertage sind frei und werden nicht berechnet; auf Berliner Schulferien oder Feiertage fallender Unterricht wird daher nicht „nachgeholt“. Für den Schüler ergibt sich somit ein gleich bleibender Monatsbeitrag (unabhängig davon, ob auf einen Monat Schulferien oder Feiertage entfallen - während derer kein Unterricht stattfindet - oder nicht: der Monatsbeitrag bleibt gleich und muss nicht monatlich angepasst werden).

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(2) Als ein Schuljahr wird die Zeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres festgelegt. Sollten auf ein Schuljahr mehr als 36 nicht schulfreie Unterrichtstage entfallen, wird von der Klavierschule festgelegt, an welchen dieser Tage kein Unterricht stattfindet. Werden im Schuljahr mehr als 36 Unterrichtseinheiten erteilt, wird zum Ablauf der Schuljahres die Differenz (Anzahl im Schuljahr erteilter Unterrichtseinheiten minus 36) dem Schüler berechnet; pro Unterrichtseinheit wird der Preis des Jahresabos geteilt durch 36 zugrunde gelegt, wobei die nachzuzahlende Differenz pro Schuljahr maximal vier Unterrichtseinheiten betragen kann.

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2. Laufzeit, Kündigung

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(1) Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

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(2) Die Probezeit beträgt einen Monat. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Nach Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

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(3) Eine Kündigung ist stets für beide Parteien möglich und hat schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.

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(4) Bei einer Kündigung werden etwaige zu viel oder zu wenig erteilte Unterrichtseinheiten in einer Schlussabrechnung ausgeglichen. Dabei werden die tatsächlich erteilten Unterrichtseinheiten mit den entrichteten Monatsbeiträgen verrechnet.

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3. Zahlungen, Honoraränderungen

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(1) Das Honorar für den Unterricht richtet sich nach dem aktuellen Preisverzeichnis, einzusehen unter https://www.klavierschule-tamakhina.com/preise-klavierunterricht-prenzlauer-berg, welches Bestandteil dieses Vertrages ist. Änderungen des Preisverzeichnisses werden dem Schüler vorab schriftlich (per Post oder E-Mail) mitgeteilt, mit der Bitte, der Honoraränderung zuzustimmen. Die Zustimmung zur Honoraränderung gilt als erteilt, wenn der Schüler nicht binnen eines Monats widerspricht. Ist der Schüler mit der Honoraränderung nicht einverstanden, kann der Unterrichtsvertrag vor Inkrafttreten der Honoraränderung gekündigt werden.

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(2) Bei Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungspauschale von 18,00 € berechnet. Der Schüler erhält Zugang zur von der Klavierschule verwendeten Unterrichtsverwaltungssoftware.

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(3) Für Fotokopien von Noten berechnet die Klavierschule zusätzlich zum Unterrichtshonorar eine Kopierpauschale in Höhe von monatlich 1,00 €. Diese wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet. Die Abbuchung der Kopierpauschale endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrags.

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(4) Alle Entgelte werden im Voraus jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Klavierschule berechtigt, dem Schüler eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € zu berechnen. Für jede Mahnung können dem Schüler 5,00 € berechnet werden.

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(5) Gerät der Schüler mit Zahlungen in Verzug, kann die Klavierschule den Unterricht ablehnen/unterbrechen, bis die Zahlungen vertragsgemäß erfolgt sind. Bei besonderer Schwere kann die Klavierschule das Unterrichtsverhältnis fristlos kündigen und das bis dahin nicht erhaltene Honorar einfordern.

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4. Unterrichtsort und -zeit, Lehrkraft

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(1) Der Klavierunterricht findet zu den vereinbarten Zeiten in den Räumlichkeiten der Klavierschule (Sredzkistr. 6, 10435 Berlin) statt. Kann der Unterricht nicht in den Räumlichkeiten der Klavierschule bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit der Lehrkraft und des Schülers (Präsenzunterricht) erbracht werden, z.B. aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Regelung, ist die Klavierschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Kosten der Online-Übertragung und nötigen technischen Ausstattung trägt jede Partei selbst.

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(2) Der Schüler wird von einer qualifizierten Lehrkraft der Klavierschule oder von deren Vertretung unterrichtet. Wünsche des Schülers, von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden, können nach Möglichkeit berücksichtigt werden; hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Die Klavierschule behält sich das Recht vor, dem Schüler eine andere als die ursprünglich zugeteilte Lehrkraft zuzuweisen.

 

5. Abgesagte oder versäumte Unterrichtseinheiten, Krankheit

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(1) Für vom Schüler abgesagte oder für versäumte Unterrichtseinheiten, auch im Falle kurzfristiger Krankheit des Schülers oder aus sonstigen Gründen (z.B. Urlaub, Schulveranstaltungen) ist die Klavierschule nicht nachleistungspflichtig. In diesem Fall verfällt die Unterrichtseinheit ersatzlos, die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen oder Verschieben des Unterrichtstermins.

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(2) Bei vom Schüler durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheit kann die Unterrichtseinheit nachgeholt werden, wenn diese mindestens 48 Stunden vorher schriftlich abgesagt wurde. Dem Schüler werden max. 3 Nachholtermine zur Auswahl angeboten.

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(3) Fallen Unterrichtseinheiten aufgrund von Krankheit einer Lehrkraft oder aus anderen wichtigen Gründen der Lehrkraft (z.B. Auftritte oder dringende Proben) aus, werden diese nachgeholt.

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(4) Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er krank ist und für die Lehrkraft eine Ansteckungsgefahr besteht. Sollte der Schüler krank zum Unterricht erscheinen, ist die Lehrkraft berechtigt, den Unterricht zu verweigern. In diesem Fall verfällt die Unterrichtseinheit ersatzlos. Ist der Schüler erkrankt und möchte den Unterricht nicht absagen, kann der Unterricht nach vorheriger rechtzeitiger Abstimmung online durchgeführt werden.

 

6. Zustimmung zu Ton- und/oder Bildtonaufnahmen

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Der Schüler ist damit einverstanden, dass von seinen Aufführungen/Darbietungen Ton- und/oder Bildtonaufnahmen erstellt und diese ohne weiteren Vergütungsanspruch in Broschüren, im Internet oder in anderen Medien, die der Selbstdarstellung der Klavierschule dienen, veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

AGB

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