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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

hier findet ihr eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ). Bitte lest euch diese Fragen aufmerksam durch. Für den Fall, dass eure Frage hier nicht beantwortet werden sollte und auch ein Blick auf die Rückseite des Unterrichtsvertrags (AGB) nicht weiterhelfen sollte - meldet euch gerne per E-Mail oder telefonisch!

 

 

Frage 1: Ich habe ein Abo. Muss ich in den Schulferien, wenn ich keinen Unterricht habe, den monatlichen Betrag weiter bezahlen?

 

Antwort: Im Abo ist der monatliche Betrag auch in den Schulferien fällig. 

 

Das liegt daran, dass der Unterricht im Abo an das Berliner Schuljahr angelehnt ist. Das bedeutet, dass -wie in der Schule- während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht stattfindet. 

 

Der Preis für die im Abo enthaltenen 36 Unterrichtsstunden ist auf 12 Monate verteilt. Um nicht jeden Monat einen unterschiedlichen Betrag ausrechnen und zahlen zu müssen (weil es manchmal 5 Stunden Unterricht im Monat gibt, manchmal 3, manchmal -während der Ferien- keine) zahlen die Schüler einen festen monatlich gleich bleibenden Betrag. Das ist für die Schüler und die Schule einfacher und bequemer zu handhaben. 

 

Es ist also nicht so, dass der Schüler in den Ferien für Unterricht bezahlt, der nicht stattfindet. Der Betrag für die im Abo enthaltenen 36 Stunden ist nur gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt.

 

 

Frage 2: Kann ich den Unterricht verschieben, z.B. wegen eines geplanten Schulausflugs oder Urlaubs?

 

Antwort: Es kommt manchmal vor, dass z.B. ein Schulfest, Schulausflug oder der geplante Urlaub mit dem vorher vereinbarten Unterrichtstermin kollidiert. Wenn der Schüler den Unterricht aus solchen Gründen nicht wahrnehmen kann, gilt dieser trotzdem als erteilt und wird nicht nachgeholt. Der Unterricht kann aus solchen Gründen nicht verschoben werden.

 

Der Unterrichtsvertrag sieht vor, dass ausgefallene Stunden nur nachgeholt werden, wenn der Ausfall unerwartet war und einen ernsthaften Grund hatte (z.B. Krankheit) und mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt wurde. In allen anderen Fällen wird der Unterricht nicht nachgeholt (z.B. Schulfest, Schulausflug, Urlaub). Der Grund für diese Regelung ist, dass eine Verschiebung von Stunden -auf andere Termine, als im Unterrichtsvertrag vereinbart- einen hohen organisatorischen Aufwand für die Schule bedeutet und Ersatzschüler für verschobene Stunden meistens nicht mehr rechtzeitig gefunden werden können. Die im Unterrichtsvertrag mit dem Schüler vereinbarten Termine werden für den Schüler exklusiv reserviert. Könnten diese im Nachhinein beliebig wieder verschoben werden, hätte die Lehrkraft in den allermeisten Fällen Leerlauf, d.h. sie wäre an diesen Terminen ohne Unterricht (ohne Bezahlung) in der Schule.

 

Im Einzelfall kann ggf. versucht werden, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn die Schule rechtzeitig im Voraus informiert wird. Hierfür kann es aber keine Garantie geben und es wird nicht immer möglich sein. Dies hängt vom Stundenplan der Lehrkraft ab und davon, ob andere Schüler bereit wären, den frei gewordenen Termin wahrzunehmen und ob Nachholtermine für den ausgefallenen Unterricht zeitlich möglich wären. Diese Möglichkeiten müssten mit der Schule besprochen werden.

 

Unabhängig davon besteht jederzeit die Möglichkeit, den Unterricht nach vorheriger Absprache mit der Schule online durchzuführen. Dies kann im manchen Fällen ebenfalls eine Lösung sein.

 

 

Frage 3: Was ist, wenn der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen kann, weil er vorher krank wird?

 

Antwort: Wenn ein ernsthafter und nicht vorhersehbarer Grund für die Nichtwahrnehmung des Unterrichts vorliegt (z.B. Krankheit, auf Verlangen der Schule mit ärztlichem Attest nachgewiesen) kann die Stunde nachgeholt werden. In diesem Fall muss die Stunde mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, da sie ansonsten ersatzlos verfällt.

 

Die 48-Stunden-Regel hat folgende Gründe. Wenn eine Stunde kurzfristig abgesagt wird, ist es in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich, rechtzeitig einen anderen Schüler für den Termin zu finden. Das bedeutet, dass die Lehrkraft Leerlauf hat, d.h. in dieser Stunde ohne Unterricht (ohne Bezahlung) in der Schule ist. Wenn eine Absage mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt, gibt dies zumindest ein wenig Zeit, den abgesagten Termin anderen Schülern anzubieten (die z.B. irgendwann eine Stunde wegen einer Erkrankung rechtzeitig im Voraus abgesagt hatten und diese nun nachholen möchten). Aber auch das ist meistens schwierig, da die meisten Schüler oder Eltern ihre Woche vorher geplant haben und nicht so flexibel reagieren können. Aber auch für den erkrankten Schüler ist es wichtig zu wissen, wann spätestens er seinen Unterricht absagen muss, damit dieser nicht verfällt. Um für solche Fälle eine für Schule und Schüler klare, transparente und faire Grenze zu ziehen, und auch um Unklarheiten zu vermeiden, ist es für alle wichtig, an der in den Unterrichtsverträgen vereinbarten 48-Stunden-Regel festzuhalten.

 

Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit, den Unterricht nach vorheriger Absprache mit der Schule online durchzuführen. Dies kann im manchen Fällen, insbesondere bei einer nur leichten Erkrankung, ebenfalls eine Lösung sein.

 

 

Frage 4: Ich habe ein Abo. Warum bekomme ich keinen Nachholtermin, obwohl die Lehrkraft verhindert war und den Unterricht selbst abgesagt hat? Was sind Puffer-Stunden?

Antwort: Manchmal kann es sein, dass wir bei einmal wöchentlich stattfindendem Unterricht auf mehr als die im Abo enthaltenen 36 Stunden in einem Schuljahr kommen würden. Zum Beispiel: Man hat freitags Unterricht und es gibt 38 Freitage in diesem Schuljahr. Dann haben wir 2 Puffer-Stunden (38 minus 36 = 2), die wir für Nachholtermine nutzen können. Oder man hat mittwochs Unterricht und es gibt 40 Mittwoche in diesem Schuljahr. Dann haben wir sogar 4 Puffer-Stunden, die wir für Nachholtermine nutzen können. Die konkreten Nachholtermine können die Schülerinnen und Schüler in ihrem Schüler- (bzw. Erziehungsberechtigten-) Profil in unserer Unterrichtsverwaltungs-App nachschauen (auch nutzbar als Anwendung im Browser); dort findet ihr zudem weitere nützliche Informationen rund um den Unterricht. Falls ihr noch keine Login-Daten für euer Profil bekommen habt, schreibt uns bitte eine kurze Nachricht an info@klavierschule-tamakhina.com und wir schicken euch die Zugangsdaten zu. 

 

 

Frage 5: Warum muss ich am Ende des Schuljahres manchmal nachzahlen, obwohl ich alle monatlichen Raten vollständig bezahlt hatte?

 

Antwort: In den 12 Monaten des Schuljahres, die 12 Raten entsprechen (Beispiel: Schuljahr 2023/24 ab August 2023 bis Juli 2024), muss der Schüler laut Abo-Vertrag bei einmal wöchentlich stattfindendem Unterricht insgesamt 36 Stunden Unterricht bekommen.

 

Im Schuljahr 2023/24 haben wir aber etwas mehr als 36 Stunden:

 

38 Montage,

39 Dienstage,

39 Mittwoche,

38 Donnerstage,

38 Freitage

39 Samstage.

 

Es bedeutet, dass wir bei einmal wöchentlich stattfindendem Unterricht auf mehr als die im Abo enthaltenen 36 Stunden in einem Schuljahr kommen würden. 

 

1) Wie können wir die zusätzlichen Stunden nutzen? 

 

Als Nachholtermine für den Fall, dass die Lehrkraft aus irgendeinem Grund verhindert ist. Zum Beispiel: Man hat montags Unterricht und es gibt 38 Montage in diesem Schuljahr. Dann haben wir 2 Puffer-Stunden = 2 Montage (38 minus 36 = 2), die wir für Nachholtermine nutzen können. Z.B. falls die Lehrkraft 2 Mal in diesem Schuljahr krank ist, müssen wir nicht zusätzlich an irgendeinem anderen Wochentag einen Nachholtermin einplanen, sondern wir können bis zum Ende des Schuljahres einfach weiter montags Unterricht haben und kommen trotzdem auf unsere 36 Stunden.

 

2) Was passiert, wenn mehr als 36 Stunden gegeben wurden?

 

Falls die Lehrkraft nicht verhindert war oder alle ausgefallenen Stunden nachgeholt wurden, kann es am Ende des Schuljahres passieren, dass mehr als 36 Stunden gegeben wurden. In diesem Fall müssen diese zusätzlichen (= im Abo nicht mehr enthaltenen) Stunden nachgezahlt werden. Als Preis einer Stunde wird dabei der im Vergleich zum Einzelunterricht günstigere Abo-Preis zugrunde gelegt (Kosten des Jahresabos geteilt durch 36). 

 

Frage 6: Ich habe ein Abo. Meinen Urlaub möchte ich aber nicht während der Schulferien nehmen, sondern davor oder danach. Kann ich den Unterricht während des Schuljahres (während meines Urlaubs) ausfallen lassen und in den Schulferien nachholen? 

 

Antwort: Das Abo richtet sich nach dem Berliner Schuljahr. Ausgefallene Stunden kann man gemäß der Vereinbarung im Abo-Unterrichtsvertrag nicht nachholen, wenn der Ausfall nicht unerwartet war und nicht aus einem ernsthaften Grund erfolgte (z.B. Krankheit); beides ist bei einem Urlaub nicht der Fall.

 

Der Grund für diese Regelung ist, dass die im Abo-Unterrichtsvertrag für den Schüler während des Schuljahres vereinbarten Termine für den Schüler exklusiv reserviert sind. Würden diese im Nachhinein verschoben, könnten für die Termine in den allermeisten Fällen rechtzeitig keine anderen Schüler mehr gefunden werden. Die Lehrkraft hätte dann Leerlauf und wäre während dieser Termine ohne Unterricht (ohne Bezahlung) in der Schule. Falls sie diese Stunden in den Schulferien auch noch nachholen müsste, hätte sie selbst keinen Urlaub bzw. müsste nur für diesen Unterricht in die Schule kommen. 

 

Im Einzelfall kann ggf. versucht werden, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn die Schule rechtzeitig im Voraus informiert wird. Hierfür kann es aber keine Garantie geben, es wird vielleicht nicht immer möglich sein. Eine Lösung könnte z.B. sein: falls die Lehrkraft in den Ferien doch unterrichten sollte (z.B. Einzelunterricht), könnten die Stunden dann nachgeholt werden. Oder falls jemand kurzfristig absagt und so eine Stunde frei wird, könnte der Schüler kurzfristig für diese Stunde kommen. Für die vom Schüler abgesagten Termine müsste sich zudem ein anderer Schüler finden, damit die Lehrkraft keinen Leerlauf hat. Diese Möglichkeiten müssten mit der Schule besprochen werden.

 

Frage 7: Der Schüler ist krank. Kann er trotzdem zum Unterricht kommen? Wann ist Online-Unterricht möglich?

 

Antwort: Erkrankte Schüler werden gebeten, nicht zum Unterricht zu erscheinen. Erscheint der Schüler krank zum Unterricht (insbesondere mit erkennbaren Symptomen, z.B. Husten, Schnupfen, Fieber), ist die Lehrkraft -im Hinblick auf die für sich und andere Schüler bestehende Infektionsgefahr- berechtigt, die Erteilung des Unterrichts zu verweigern. Der Unterricht entfällt in diesem Fall ersatzlos und wird nicht nachgeholt.

Der Schüler hat im Falle einer ernsthaften Erkrankung die Möglichkeit, den Unterricht rechtzeitig abzusagen (mindestens 48 Stunden vorher), in diesem Fall wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Er kann den Unterricht ansonsten, z.B. bei einer leichten Erkrankung (laufende Nase, Schnupfen), online wahrnehmen.

 

Die Möglichkeit des Online-Unterrichts besteht in jedem Fall: bei einer Erkrankung, aber auch während des Urlaubs oder wenn die physische Anwesenheit in der Schule aus sonstigen Gründen nicht möglich sein sollte. Sie ist im Voraus mit der Schule abzustimmen.

Frage 8: Ich möchte mich krank melden, den Unterricht verschieben oder habe eine sonstige Frage. An wenn soll ich mich wenden?

 

Antwort: Alle Fragen rund um den Unterricht können schriftlich an die zentrale E-Mail Adresse info@klavierschule-tamakhina.com gerichtet werden.

 

Eine Klärung von Fragen per E-Mail (statt telefonisch) hat für die Schule und die Schüler den Vorteil, dass Missverständnisse eher vermieden werden können und insbesondere Fragen den Stundenplan von Lehrkräften betreffend von der Schule zentral geklärt und Änderungen direkt in den jeweiligen Stundenplänen der Lehrkräfte eingetragen werden können. So kann die Schule leichter den Überblick behalten, welche Fragen bereits geklärt sind und welche nicht. Der Schüler profitiert von einer eindeutigen schriftlichen Antwort auf sein Anliegen.

 

Von Nachfragen bei den jeweiligen Lehrkräften -insbesondere unter deren privater E-Mail Adresse oder telefonisch- ist bitte abzusehen, da es sonst leicht zu Missverständnissen kommen kann (z.B. wenn eine Terminänderung nur privat mit der Lehrkraft besprochen wurde, die Schule darüber aber nicht informiert ist und der Unterrichtsraum für diesen Termin daher anderweitig reserviert wurde).

 

 

Frage 9: Ich habe einen Gutschein für Klavierunterricht geschenkt bekommen. Was muss ich beachten?

 

Antwort: Ein Gutschein für Klavierunterricht ist ein ganz besonderes Geschenk. Damit die Einlösung reibungslos funktioniert und es auch sonst keine Unklarheiten gibt, sind folgende Regeln zu beachten:

1. Der Gutschein wird für einen bestimmten Betrag in Euro ausgestellt.

2. Bei Einlösung des Gutscheins kann der beschenkte Schüler je nach Verfügbarkeit seine Auswahl aus dem Angebot der Schule treffen (z.B. Einzelunterricht, 4-er Karte etc.). Der Gutschein gilt für alle Unterrichtsangebote mit Ausnahme der Probestunde. 

3. Der Gutschein ist 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig, d.h. er muss innerhalb dieser Zeit vom beschenkten Schüler eingelöst werden und der Unterricht muss innerhalb dieser Frist vollständig in Anspruch genommen werden. Da die Zahl freier Unterrichtstermine je nach Auslastung der Lehrkräfte stark variieren kann, wird dem Schüler empfohlen, den Gutschein möglichst zeitnah einzulösen und die Termine möglichst rechtzeitig vor Ablauf der 12-Monats Frist zu vereinbaren. Bei einer Einlösung des Gutscheins erst kurz vor Ablauf der 12-Monats Frist können ggf. nicht mehr ausreichend freie Unterrichtstermine angeboten werden. Können keine freien Unterrichtstermine mehr angeboten werden, weil der Schüler den Gutschein nicht rechtzeitig einlöst, verfällt der Gutschein insoweit. Damit freie Unterrichtstermine noch angeboten werden können, muss der Gutschein in der Regel pro 100 Euro Gutscheinbetrag mindestens 1 Monat vor Ablauf der 12-Monats Frist eingelöst werden; also bspw. bei einem Gutschein über 200 Euro muss der Gutschein mindestens 2 Monate vor Ablauf der 12-Monats Frist eingelöst werden.

4. Nach Ablauf der 12-Monats Frist besteht kein Anspruch auf Erteilung ggf. noch verbleibender Unterrichtsstunden. Der Grund dafür ist, dass die Schule auf Planungssicherheit angewiesen ist und die Auslastung der Lehrkräfte im Voraus steuern muss. Daher werden Gutscheine nur ausgestellt, wenn absehbar genug Kapazitäten (Räumlichkeiten, Lehrkräfte) zu deren Einlösung zur Verfügung stehen. Auch um eine für Schüler und Schule eindeutige Grenze für die Inanspruchnahme des Unterrichts zu ziehen, ist die 12-Monats Frist wichtig.

5. Eine Rückgabe oder Erstattung des Gutscheins (auch eines Teilbetrags) ist ausgeschlossen.

6. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Unterrichtsvertrags, den der Schüler bei Einlösung des Gutscheins abschließt (z.B. 4-er Karte, 8-er Karte etc.). Insbesondere kann ein bereits vereinbarter Unterrichtstermin nur aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung) verschoben werden; in diesem Fall ist die Schule mindestens 48 Stunden im Voraus zu informieren, ansonsten verfällt der Unterrichtstermin ersatzlos (siehe auch oben: Fragen 2 und 3).

7. Erkrankte Schüler werden gebeten, nicht zum Unterricht zu erscheinen. In diesem Fall kann der Unterricht ggf. online durchgeführt werden (siehe auch oben: Frage 5).

Klavierunterricht in Prenzlauer Berg für Kinder und Erwachsene

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